Partner-Bedingungen
Teilnahmebedingungen des HSC-Partnerprogramms · Version 2026-07-01
§ 1Geltungsbereich und Vertragspartner
Diese Bedingungen regeln die Teilnahme am Partnerprogramm der Haag & Sondershausen Consulting GmbH („HSC", „wir") und gelten zwischen HSC und der als Partner teilnehmenden Person („du"). Mit dem Absenden der Bewerbung und dem Bestätigen dieser Bedingungen erkennst du sie als verbindlich an.
§ 2Teilnahmevoraussetzungen
Teilnehmen können volljährige, unbeschränkt geschäftsfähige Personen, die bereits Kundin oder Kunde von HSC sind (z. B. über die Business Mastery Class, die KI-Trading Masterclass oder ein VIP-Programm). Deine Angaben in der Bewerbung müssen wahrheitsgemäß und aktuell sein. Ein Rechtsanspruch auf Aufnahme in das Programm besteht nicht — die Freigabe liegt im Ermessen von HSC.
§ 3Bewerbung und Freigabe
Die Teilnahme beginnt mit der Freigabe deiner Bewerbung durch HSC. Nach der Freigabe erhältst du einen persönlichen Empfehlungs-Link (Tracking-Link) sowie Zugang zu deinem Partner-Dashboard. Der Link ist personengebunden und darf nicht an Dritte übertragen werden.
§ 4Deine Aufgaben als Partner
Du empfiehlst die Angebote von HSC ausschließlich über deinen persönlichen Link. Deine Werbung muss sachlich richtig, seriös und mit dem Auftritt von HSC vereinbar sein. Unzulässig sind insbesondere irreführende Aussagen, unrealistische Ertrags- oder Heilsversprechen sowie jede Darstellung, die den Eindruck erweckt, du sprichst im Namen von HSC, ohne dazu berechtigt zu sein.
§ 5Provision und Zuordnung
Für jeden von dir vermittelten, zahlenden Neukunden erhältst du die jeweils in deinem Partner-Dashboard ausgewiesene Provision (derzeit 500 € pro vermitteltem Abschluss). Ein Provisionsanspruch entsteht erst, wenn die geworbene Person einen kostenpflichtigen Vertrag mit HSC abschließt und wirksam bezahlt.
Wird dieselbe Person über mehrere Partner erreicht, wird die Empfehlung demjenigen Partner zugeordnet, dessen Empfehlung zuerst erfasst wurde. Für Eigenkäufe sowie für Personen, die bereits als Interessent oder Kunde bei HSC geführt werden, entsteht kein Provisionsanspruch.
§ 6Auszahlung
Eine Provision wird nach Ablauf einer Prüf- und Widerrufsfrist fällig (in der Regel rund acht Wochen nach dem Kundenstatus); eine vollständige Zahlung der geworbenen Person kann die Fälligkeit vorziehen. Die Auszahlung erfolgt im Gutschriftverfahren auf die von dir im Dashboard hinterlegte SEPA-Bankverbindung. Für eine korrekte Abrechnung bist du verpflichtet, deinen Steuerstatus (z. B. Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG) zutreffend anzugeben. Die Versteuerung deiner Einnahmen obliegt dir selbst.
§ 7Unzulässige Werbemaßnahmen
Nicht gestattet sind insbesondere:
- unaufgeforderte Werbung (Spam) per E-Mail, Messenger oder in Kommentaren;
- bezahlte Suchmaschinen- oder Social-Ads auf die Marken, Namen oder Domains von HSC sowie Cookie-Stuffing und ähnliche Manipulationen des Trackings;
- gefälschte Bewertungen, erfundene Testimonials oder irreführende Vorher-Nachher-Aussagen;
- Inhalte, die gegen geltendes Recht, Rechte Dritter oder gegen Plattform-Richtlinien verstoßen.
§ 8Laufzeit und Beendigung
Die Teilnahme läuft auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Seiten jederzeit ohne Angabe von Gründen in Textform beendet werden. Bei Verstößen gegen diese Bedingungen kann HSC deinen Zugang mit sofortiger Wirkung sperren und die Teilnahme beenden. Bereits rechtmäßig und ordnungsgemäß entstandene Provisionsansprüche bleiben davon unberührt; Ansprüche aus unzulässigen Maßnahmen entfallen.
§ 9Haftung und Freistellung
Du handelst als Partner rechtlich selbstständig und im eigenen Namen; ein Arbeits-, Handelsvertreter- oder Gesellschaftsverhältnis wird nicht begründet. Du stellst HSC von Ansprüchen Dritter frei, die aus einer von dir zu vertretenden, rechtswidrigen oder vertragswidrigen Werbemaßnahme entstehen. Im Übrigen haftet HSC nur nach den gesetzlichen Bestimmungen.
§ 10Datenschutz
Wie wir deine Daten im Rahmen des Partnerprogramms verarbeiten, erfährst du in unserer Datenschutzerklärung.
§ 11Änderungen dieser Bedingungen
HSC kann diese Bedingungen mit Wirkung für die Zukunft anpassen, etwa um sie an geänderte rechtliche oder tatsächliche Rahmenbedingungen anzupassen. Über wesentliche Änderungen informieren wir dich rechtzeitig. Für deine Bewerbung gilt die jeweils bei der Zustimmung aktuelle Version, die wir zu Nachweiszwecken speichern.
§ 12Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ist eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Sofern du Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen bist, ist Gerichtsstand der Sitz von HSC.